Andacht vom 16.11.2006:
Wie Satan uns beschuldigt ...
Und der Engel des HERRN sprach zu dem Satan: Der HERR schelte dich, du Satan! Ja, der HERR, der Jerusalem erwählt hat, schelte dich! Ist dieser nicht ein Brandscheit, das aus dem Feuer gerettet ist? Sacharja 3,2
Aus dem Zusammenhang des ganzen Kapitels im Buch Sacharja wird deutlich, worum es hier geht: Satan will den Hohenpriester Josua vor Gott verklagen. Aber da geschieht etwas Unerwartetes: Er bekommt keine Redeerlaubnis! Er tat etwas Unerhörtes: Satan versuchte einen Menschen zu belasten, der schon gerettet war. Der Herr bestritt keineswegs, dass Josua mit "unreinen Kleidern" - ein biblisches Bild für Sünde und Schuld - vor ihm stand. (V. 4) Wie sollte man auch einem "Brandscheit", das gerade aus dem Feuer gerissen worden war, nicht ansehen, woher es kam? Für Gott war aber längst klar: Josua war gerettet.
Uns geht es ähnlich. Obwohl wir erlöst sind, sozusagen dem Feuer entrissen, versucht Satan, unser wieder habhaft zu werden, indem er uns verklagt: vor Gott, vor Mitmenschen, vor uns selber. Aber darauf hört Gott nicht, sondern er verbietet ein für alle Mal, dass seine Kinder beschuldigt werden. Wer zu Gott gehört, den darf Satan nicht mehr für sich beanspruchen, selbst wenn es im Leben des Gläubigen noch Sünde gibt. Und die gibt es bei jedem von uns - wer wollte das bestreiten? Dennoch konnte Paulus im Römerbrief schreiben "Gott ist auf unserer Seite, wer kann uns dann noch etwas anhaben?" (Rö 8,31 GN)
Wir gehören zu Gott trotz aller Schwächen, die uns anhaften. Wer jetzt mutmaßt, hier solle die Sünde verharmlost werden, der täuscht sich. Sünde ist immer schlimm und hat verheerende Folgen: Sie betrübt Gott, hemmt das Wirken des Heiligen Geistes und schlägt Wunden, die nur schwer oder gar nicht heilen. Aber deshalb lässt Gott uns nicht fallen! Er geht uns vielmehr nach und bietet uns Vergebung und Kraft zum Überwinden an. Auch heute brauchen wir die Gewissheit: Ich gehöre zu Gott - trotz allem!
Günther Hampel
Quelle: Andachtsbuch des Advent-Verlags Lüneburg - mit freundlicher Genehmigung.