Andacht vom 02.04.2005:
Partnerwahl
Wenn das Mädchen sagt: "Trink nur; ich will auch deinen Kamelen zu trinken geben", dann weiß ich: Sie ist es, die du für deinen Diener Isaak bestimmt hast. Daran werde ich erkennen, dass du den Wunsch deines Herrn erfüllt hast. 1. Mose 24,14 (Die Gute Nachricht)
Abraham hat seinen ältesten Knecht Elieser beauftragt, für Isaak aus der Verwandtschaft eine Frau zu erwählen. Elieser bittet Gott um ein eindeutiges Zeichen, und Gott erhört dieses Gebet.
Rebekka, Abrahams Großnichte, kommt als erste an den Brunnen und gibt Elieser und den Kamelen zu trinken. Sie ist bereit, Isaaks Frau zu werden. Rebekkas Vater und ihr Bruder sagen: "Das hat der Herr gefügt! Wir können seine Entscheidung nur annehmen." (V. 50 GN)
Isaak heiratet Rebekka und, wie es heißt, "gewann sie sehr lieb" (V. 67 Hfa).
Jeder gläubige junge Mensch wünscht sich so eine deutliche Führung Gottes bei der Partnerwahl und fragt sich: Darf ich auch wie Elieser ein klares Zeichen erbitten?
Der Liederdichter Freiherr von Pfeil begegnete eines Tages einem besonders hübschen Mädchen. "Die ist es", sagte sein Herz. Doch er wollte sichergehen. Er bat Gott, dass diejenige, die er zur Frau nehmen sollte, ihm ein Lied über die geistliche Vermählung in die Hand drücken sollte. Dann war er zu einer Hochzeit eingeladen, und gerade dieses Mädchen überreichte ihm ein Lied über die Hochzeit des Lammes. Kurz: Der Liederdichter heiratete das Mädchen. Aber die Ehe wurde ihm eine schwere Last. Die Frau war herrschsüchtig und hochmütig, und das Schlimmste: Sie fand kein Interesse an geistlichen Dingen. Das heißt: Nicht alle erbetenen Zeichen sind auch wirklich ein Fingerzeig Gottes.
Doch Gott hat einen immer gültigen Rat für die Partnerwahl gegeben: "Mach nicht gemeinsame Sache mit Leuten, die nicht an Christus glauben." (2 Ko 6,14 Hfa) Um glücklich zu werden, sollte ein Christ diese Regel beachten, auch wenn sein Herz widerstrebt. Gott möchte in unserer Lebensbeziehung dabei sein.
Kurt Selchow
Quelle: Andachtsbuch des Advent-Verlags Lüneburg - mit freundlicher Genehmigung.