Andacht vom 26.02.2005:
Was dann?
Von da an wandten sich viele seiner Jünger ab und gingen hinfort nicht mehr mit ihm. Da fragte Jesus die Zwölf: Wollt ihr auch weggehen? Johannes 6,66.67
Gläubige Eltern geraten zuweilen in eine tiefe Krise, wenn sie erleben, dass sich ihr Kind gegen Gott entscheidet. Da kommen Selbstvorwürfe auf und quälende Zweifel, da wird die "Schuld" nicht selten der Gemeinde oder dem Prediger zugeschrieben. Wo auch immer die Ursachen dafür liegen, dass sich ein junger Mensch so entscheidet - es ist eine schwere Sorge, die die Eltern dann haben.
Doch nicht einmal Jesus ist es gelungen, alle Menschen, mit denen er zu tun hatte, für die Nachfolge zu gewinnen.
Viele nahmen Anstoß an seinen Lehren und Taten, so dass sie sich von ihm abwandten. Auch wenn es ihm fast das Herz brach, ließ er damals wie heute jedem Menschen die Freiheit der Entscheidung. Aber Jesus lässt niemanden fallen!
Solange der Mensch lebt, bemüht sich Jesus um ihn und geht ihm nach. Besonders wenn Eltern oder anderen Angehörigen nur noch die Fürbitte bleibt, gerade dann tritt Gott auf den Plan.
Vor Jahren lernte ich eine hoch betagte Frau kennen, Kind adventistischer Missionare. Die einzige Erinnerung dieser Frau an ihre früh verstorbenen Eltern war die Bitte der Mutter auf dem Sterbebett: "Erzieht meine Tochter in unserem Glauben." Jahre vergingen, das Kind kam nach Europa zurück, wuchs in einer Pflegefamilie heran, heiratete, gründete eine Familie, wurde Witwe. Im Alter von fast 80 Jahren nahm die Frau Bibelfernunterricht. Dabei brachen Erinnerungen an die Eltern und den Glauben in der Kindheit auf. Als die Frau getauft wurde, war sie überglücklich, ebenso ihre Gemeinde.
Gott vergisst niemanden, er geht jedem nach. Auch wenn manche nicht mit Christus leben wollen, so können sie doch ihren Eltern oder dem Ehepartner nicht verbieten, für sie und ihre Erlösung zu beten. Wie viele dieser Bitten Gott erfüllt, wird erst die Ewigkeit zeigen.
Heinz-Ewald Gattmann
Quelle: Andachtsbuch des Advent-Verlags Lüneburg - mit freundlicher Genehmigung.